Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Die Welt der Gutachten und Bewertungen kann komplex sein. Deshalb habe ich hier die häufigsten Fragen meiner Kunden gesammelt und beantwortet.

Je nach Fahrzeugalter und Verschleiß haben Sie Anspruch auf eine Wertminderung. Lassen Sie sich die Wertminderung von einem unabhängigen Gutachter berechnen und holen Sie sich das "Schmerzensgeld von Ihrem Auto" zurück!

Ja, im Schadenersatzrecht haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür sind in der Regel vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. Dabei wird der Schaden dokumentiert und beurteilt.

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der Reparaturkosten, oft von einer Werkstatt erstellt und unverbindlich.

Ein Sachverständigengutachten hingegen ist eine detaillierte, objektive und umfangreiche Dokumentation des Schadens, der Reparaturkosten und weiterer schadenrelevanter Positionen, erstellt von einem neutralen Experten.

Ein unabhängiger Sachverständiger ist ein unparteiischer und neutraler Experte, der im Auftrag des Geschädigten (nicht der Versicherung) handelt, um den Schaden objektiv zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Dies gewährleistet eine faire und transparente Abwicklung.

Bei einem unverschuldeten Schaden gehören die notwendigen und angemessenen Kosten für das Sachverständigengutachten zum ersatzfähigen Schaden. Sie reichen mein Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein, die diese Kosten in der Regel direkt erstattet.

Bei Haftpflichtschäden ist es üblich, die Rechnung abzutreten, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Die Kosten für Gutachten können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Typs des Gutachtens, des Fahrzeugs und der Komplexität des Auftrags. Dennoch besprechen wir gerne Ihren Einzelfall und geben Ihnen genaue Informationen.

Vor dem Termin

Was Sie vor einem Termin wissen sollten

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitte ich Sie, alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Anliegen bereitzuhalten. Dazu gehören beispielsweise polizeiliche Unfallberichte, Fotos des Unfallherganges, vorhandene Rechnungen oder Dokumente zum betroffenen Objekt (z. B. Fahrzeugbrief, Kaufvertrag). Je mehr Informationen Sie mir vorab zur Verfügung stellen können, desto effizienter kann ich Ihr Anliegen bearbeiten.

Mythen

Mythen über Sachverständigenleistungen

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man bei einem Schadensfall den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren muss. Sie haben stets das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen, dessen Kosten bei einem unverschuldeten Schaden vom Verursacher bzw. dessen Versicherung getragen werden. Ich vertrete Ihre Interessen objektiv und unparteiisch.

Ihre Frage war nicht dabei?

Ich hoffe, dass meine Antworten Ihnen weiterhelfen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

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